Mit dem neuen Dosiersystem von Rösler gesetzeskonform arbeiten
In der im August 2017 in Kraft getretenen 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) werden vom Gesetzgeber Maßnahmen vorgeschrieben, um die Bildung von gesundheitsgefährdenden Legionellen-Stämmen zu verhindern. Dies betrifft auch das Betreiben von Nassfilter.
Die Verordnung verpflichtet u. a. alle Betreiber von Nassabscheidern, regelmäßig aufwendige Prüfungen und Laboruntersuchungen auf Legionellen-Befall durchzuführen und zu dokumentieren. Bei Unterlassung drohen erhebliche Strafen.
Unsere Lösung:
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Prozesswasser, haben wir für alle Nassabscheider ein System entwickelt, dass die Entstehung von Legionellen gänzlich verhindert.
Durch Einsatz unserer neuen Dosiereinheit RDS-pH 10/25 in Kombination mit unserem Verfahrensmittel Additiv RST-P1 wird der pH-Wert des Nutzwassers dauerhaft über 10 gehalten. Dies wird automatisch dokumentiert.
Das Entstehen von Legionellen wird dadurch im Vorfeld verhindert, Laboruntersuchungen können entfallen und gesetzliche Vorgaben werden zu 100 % erfüllt.
Ihr Nutzen:
- Das Entstehen von gesundheitsgefährdenden Legionellen-Stämmen wird auf einfache Weise verhindert
- Kosten und Aufwand für Laboruntersuchungen entfallen
- Vermeidung von hohen Ausfallkosten durch eine notwendige Anlagenreinigung nach einem möglichen Legionellen-Befall
- Automatische Protokollierung des pH-Wertes im Nutzwasser in ein Betriebstagebuch
- Geringer Überwachungs- und Wartungsaufwand
- Kein Aufwand bei Stilllegung zur Urlaubszeit sowie bei der Wiederinbetriebnahme danach
Wir beraten Sie gerne weiter. Sie erreichen uns unter der +49 9533 924-888 oder per E-Mail: serviceDE05@rosler.com.