Mit dem neuen Dosiersystem von Rösler gesetzeskonform arbeiten

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In der im August 2017 in Kraft getretenen 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) werden vom Gesetzgeber Maßnahmen vorgeschrieben, um die Bildung von gesundheitsgefährdenden Legionellen-Stämmen zu verhindern. Dies betrifft auch das Betreiben von Nassfilter.

Die Verordnung verpflichtet u. a. alle Betreiber von Nassabscheidern, regelmäßig aufwendige Prüfungen und Laboruntersuchungen auf Legionellen-Befall durchzuführen und zu dokumentieren. Bei Unterlassung drohen erhebliche Strafen.

Unsere Lösung:
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Prozesswasser, haben wir für alle Nassabscheider ein System entwickelt, dass die Entstehung von Legionellen gänzlich verhindert.
Durch Einsatz unserer neuen Dosiereinheit RDS-pH 10/25 in Kombination mit unserem Verfahrensmittel Additiv RST-P1 wird der pH-Wert des Nutzwassers dauerhaft über 10 gehalten. Dies wird automatisch dokumentiert.

Das Entstehen von Legionellen wird dadurch im Vorfeld verhindert, Laboruntersuchungen können entfallen und gesetzliche Vorgaben werden zu 100 % erfüllt.

Ihr Nutzen:

  • Das Entstehen von gesundheitsgefährdenden Legionellen-Stämmen wird auf einfache Weise verhindert
  • Kosten und Aufwand für Laboruntersuchungen entfallen
  • Vermeidung von hohen Ausfallkosten durch eine notwendige Anlagenreinigung nach einem möglichen Legionellen-Befall
  • Automatische Protokollierung des pH-Wertes im Nutzwasser in ein Betriebstagebuch
  • Geringer Überwachungs- und Wartungsaufwand
  • Kein Aufwand bei Stilllegung zur Urlaubszeit sowie bei der Wiederinbetriebnahme danach

Wir beraten Sie gerne weiter. Sie erreichen uns unter der +49 9533 924-888 oder per E-Mail: serviceDE05@rosler.com.